Mietendeckel in Berlin – was ein Ex-Richter dazu sagt
Hans-Joachim Beck war früher Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berlin. Ich kenne ihn seit über 20 Jahren. Er ist ein renommierter Jurist mit zahlreichen Veröffentlichungen in Fachzeitschriften – ein sehr besonnener Mann, der immer juristisch argumentiert. Er hat jetzt einen Beitrag zum geplanten „Mietendeckel“ in Berlin geschrieben, der anders ist als alle anderen Texte, die ich von ihm kenne. Er ist empört und fassungslos über den Rechtsbruch, den die Berliner Linksregierung angekündigt hat. Ich veröffentliche seinen Beitrag unten im Wortlaut. Er schreibt u.a.: „Eigentlich müsste man erwarten, dass die Bundesregierung oder zumindest die Abgeordneten des Bundestages ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz einleiten und rügen, dass in ihre Gesetzgebungskompetenz eingegriffen wird. Wie man hört, wird dies aber wohl nicht passieren, weil man Angst hat, als mieterunfreundlich zu gelten.“ Das finde ich den eigentlichen Skandal. Der Berliner Senat hat ein Gesetz angekündigt, das eindeutig einen Verfassungsbruch bedeuten würde. Nicht nur, weil es sich faktisch um eine Enteignung handelt, sondern weil die Gesetzgebungskompetenz für dieses Thema gar nicht bei einem Land liegt, sondern beim Bund – wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt hat. 25 Prozent der Mitglieder des Bundestages könnten beim Bundesverfassungsgericht ein Normenkontrollverfahren anstrengen, um die Verfassungswidrigkeit feststellen zu lassen.
Finden sich noch 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten, denen die Verfassung und das Eigentum wichtig sind? Die Berliner Linksregierung ist davon überzeugt, dass Mietenstopp und Staatseigentum das Beste für die Mieter sind. Und viele Mieter in Berlin sehen das ähnlich. Dies war auch die Grundüberzeugung der SED, also jener Partei, der die heute in Berlin zuständige Senatorin Katrin Lompscher seit 1981 angehört (die sich mehrfach umbenannt hat und heute „Die Linke“ heißt). Die Ergebnisse der Wohnungspolitik dieser Partei waren ein Desaster: 1989 wurden 65% aller DDRWohnungen (die 3,2 Millionen Nachkriegsbauten eingerechnet) mit Kohleöfen beheizt. 24% hatten keine eigene Toilette 18% hatten kein Bad. 40% der DDR-Mehrfamilienhäuser galten als schwer geschädigt, 11% waren gänzlich unbewohnbar. 200 Altstadtkerne in der DDR waren akut gefährdet.
Die Bürger mussten viele Jahre warten, bis sie eine der begehrten Plattenbauwohnungen zugeteilt bekamen. Die Altbausubstanz in Mehrfamilienhäusern in Leipzig, Dresden, Ostberlin, Erfurt und anderen ostdeutschen Städten war so zerfallen, dass nach der Wiedervereinigung mit einem massiven Steuerprogramm – dem sogenannten Fördergebietsgesetz – viele Milliarden Euro in die Sanierung gesteckt werden mussten. Doch nicht nur alte Gebäude, sondern auch die DDR-Plattenbauten mussten im großen Stil saniert werden. Zusätzlich war ein erheblicher Neubau notwendig, um den Wohnungsmangel in Ostdeutschland zu beseitigen. Insgesamt wurden in den 90er-Jahren mithilfe steuerlicher Förderungen 838.638 Wohnungen in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin fertig gestellt. Die Kosten beliefen sich auf 84 Milliarden Euro. Hier nun der Beitrag des Ex-Richters: „Hans-Joachim Beck: Mietenstopp Das Thema Enteignung ist vom Tisch, wohl weil wohl auch der letzte Journalist einsieht, dass es keinen Vorteil bringen würde, wenn man die Verwaltung unserer Wohnungen dem Staat überlässt. Stattdessen soll es der Mietendeckel richten. Dadurch soll das Privateigentum an Wohnungen formal erhalten bleiben, inhaltlich aber weitgehend ausgehöhlt werden. Der Eigentümer darf in Zukunft nur noch die Arbeit machen und muss seine Wohnungen nach Anweisung des Staates verwalten. Denn die Einführung der Mietpreisbremse wird weitere Regulierungen nach sich ziehen müssen. Wenn man die Kosten einer Modernisierung nicht mehr umlegen kann, wird es einen Zwang zur (energetischen) Sanierung geben müssen. Wenn sich Neubau nicht mehr rechnet, wird es ein Baugebot geben. Wenn sich Vermieten nicht mehr lohnt und Eigentümer ihr Haus in Eigentumswohnungen aufteilen wollen, muss die Aufteilung verboten werden. Es wird einen Zwang geben, einen bestimmten Prozentsatz einkommensschwacher Mieter aufzunehmen. Während meiner Schulzeit musste ich einen Aufsatz zu dem Zitat aus Schillers Wallenstein schreiben „Das ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“ Damals ist mir nicht viel eingefallen. Heute wüsste ich ein gutes Beispiel. Wenn ich auf die fatalen wirtschaftlichen Folgen des Mietendeckels hinweise, bekomme ich den Vorwurf, warum, man den zuständigen Politikern* das nicht mal sagt. Dann müssten die Damen und Herren doch einsehen, dass der Mietendeckel die Wohnungsprobleme nicht lösen, sondern verschärfen wird. Die Wahrheit ist, dass man das alles weiß und sehr gut versteht. Denn die „Verantwortlichen“ wollen das Wohnungsproblem gar nicht lösen, sondern zum Systemwechsel benutzen und den Markt abschaffen. Friedrich Engels hat gesagt, „erst wenn Wohnungen keine Ware mehr sind, kann das Recht auf Wohnraum für jedermann verwirklicht werden.“
Dass das Gegenteil richtig ist, hat die Geschichte bewiesen, nicht nur in der DDR, sondern auch in allen anderen Ländern, in denen es einen Mietenstopp gab. Es ist wohl kein Zufall, dass ein vergleichbarer Mietenstopp in Deutschland am 20. April 1936 eingeführt wurde und in Spanien im Jahre 1939. Totalitäre Regime können eine Marktwirtschaft nur schwer ertragen, weil diese immer ein Teil individueller Freiheit ist. Gegen die richtige Ideologie hat jedoch die Wirklichkeit keine Chance. Viele von uns können sich noch an den Satz erinnern: Ruinen schaffen ohne Waffen. Aber offenbar müssen nach 30 Jahren alle Fehler wiederholt werden. Ob der geplante Mietendeckel verfassungswidrig ist, spielt bei denen, die die politische Macht derzeit innehaben, keine Rolle. Denn bis zur Aufhebung durch das Bundes- oder Landesverfassungsgericht wird sie jedenfalls ihre Wirkung entfalten. Das erinnert mich an den alten Spontispruch „Legal illegal, scheißegal.“ Dass auch politisch Verantwortliche nach diesem Motto handeln würden, haben die Väter des Grundgesetzes nicht geahnt. Von „Verantwortlichen“ mag man eigentlich nicht sprechen. Denn Schadenersatz müssen sie ja für das Desaster, das sie anrichten nicht zahlen. Eigentlich müsste man erwarten, dass die Bundesregierung oder zumindest die Abgeordneten des Bundestages ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz einleiten und rügen, dass in ihre Gesetzgebungskompetenz eingegriffen wird. Wie man hört, wird dies aber wohl nicht passieren, weil man Angst hat, als mieterunfreundlich zu gelten. Bis das Gesetz verkündet wird, sollte man daher das geltende BGB anwenden und sich von Drohgebärden nicht beeinflussen lassen. Wie man sich verhält, wenn das Gesetz verkündet ist, wird man prüfen, wenn der Gesetzeswortlaut vorliegt.“