verfassungswidrig

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Bundesrecht regelt die Preise ausreichend. Volksinitiative für mehr Neubau gestartet. Von Jens Anker

Berlin. Der vom Berliner Senat geplante Mietendeckel ist voraussichtlich
verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der
Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.

„Nach wohl herrschender Meinung wurde das Zivilrecht durch den Bund
bereits so umfassend geregelt, dass für landesrechtliche Regelungen auf
diesem Gebiet kaum mehr Möglichkeiten bestehen“, heißt es in dem
Gutachten. „Die Regelungen des Mietpreisrechts sind daher grundsätzlich
als abschließend anzusehen.“ Demnach ist das Mietrecht durch das
Bürgerliche Gesetzbuch bereits abschließend geregelt. Bundesrecht kann
nicht durch Landesrecht ersetzt werden. „Die Möglichkeit eines generellen
Verbots von Mieterhöhungen für einen bestimmten Zeitraum sieht das
BGB nicht vor“, schreiben die Gutachter des Bundestags.

Damit erhalten die Bemühungen des Senats nach einer Entspannung auf
dem angespannten Mietmarkt einen Rückschlag. Der Senat will bis zum
Oktober ein Gesetz vorlegen, das Mieterhöhungen in Berlin für fünf Jahre
untersagt. Dadurch soll die Stadt Gelegenheit bekommen, ausreichend
neue Wohnungen zu bauen, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu
entspannen. Das Gesetz soll ab 2020 und rückwirkend ab dem 18. Juni
dieses Jahres gelten.